Anträge an die Mitgliederversammlung:
Gemäss Art. 8 Abs. 3 der Statuten vom 20.04.2022 können Anträge zu Traktanden an die Mitgliederversammlung begründet bis spätestens 40 Tage vorher an das Präsidium des Verbands gerichtet werden.
Veranstaltungen
Die Dokumente und Präsentationen von vergangenen und künftigen Mitgliederversammlungen finden Sie im internen Bereich.
Anträge an die Mitgliederversammlung:
Gemäss Art. 8 Abs. 3 der Statuten vom 20.04.2022 können Anträge zu Traktanden an die Mitgliederversammlung begründet bis spätestens 40 Tage vorher an das Präsidium des Verbands gerichtet werden.
Mitgliederversammlung 2025